Kardiologie: Lipidsenker können früher verordnet werden

Wenn die Wahrscheinlichkeit für ein kardiovaskuläres Ereignis in den nächsten zehn Jahren bei mindestens zehn Prozent liegt, können Lipidsenker verschrieben werden. Dafür stimmte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der 12. Sitzung der laufenden Amtsperiode Ende des vergangenen Jahres.
Von einem hohen Risiko ist dem Gremium zufolge zudem bei Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie sowie bei familiärer Hypercholesterinämie, einer genetisch bedingten Störung des Cholesterinstoffwechsels, auszugehen. Hier sei die Verordnungsfähigkeit zukünftig generell gegeben, hieß es.
Eine zusätzliche Indikationserweiterung – ohne dass dabei die zehn Prozent eingehalten werden müssen – gibt es dem Beschluss zufolge für bestimmte Krankheitsbilder:
Systemischer Lupus erythematodes (SLE), Autoimmunerkrankungen mit ähnlichem kardiovaskulärem Risiko wie SLE, HIV-Infektion sowie einigen psychischen Erkrankungen. Dazu zählen die Schizophrenie, die bipolare Störung und Psychosen mit vergleichbarem kardiovaskulären Risiko.
Bislang konnten Lipidsenker in Deutschland ab einem Zehnjahresrisiko für ein kardiovaskuläres Ereignis von 20 Prozent verordnet werden. Zur Debatte im G-BA-Stellungnahmeverfahren stand auch eine Herabstufung der Verordnungsgrenze auf 7,5 Prozent.
Deutsches Ärzteblatt 2/2025

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